Durch diese Dornen sollst zu fahren, Teil III

Erklärung des Betroffenen zum Verfahren:

"Statt eines Gärtners mit einer Heckenschere schickt die Stadt zwei studierte Juristen mit Papier und Tinte, um die Radwegbenutzungspflicht zu verteidigen. Das ist sinnlos. Denn der Radweg in der Behringstraße ist in dem fraglichen Abschnitt unbenutzbar und wird es bleiben, bis das Bezirksamt Altona das Gebüsch und die Brombeerranken beseitigt, die den Radweg fast so sicher und so lange vor der Benutzung schützen wie einst die Rosen das Dornröschen vor dem weckenden Kuß. Die Polizei sähe es wohl gerne, wenn ich auf dem Gehweg führe. Ich werde jedoch den Gehweg nicht benutzen, weil das dem Radfahrer verboten ist. Und schieben muß und werde ich nicht. Vielmehr werde ich - auf dem Fahrrad fahrend - dort solange die Fahrbahn benutzen, bis der Radweg frei ist. So habe ich es in der Vergangenheit hunderte Male getan. Und so werde ich es wohl auch in Zukunft tun müssen. Dies gilt auch vor dem Hintergrund, daß ich - wie zuletzt am 30.01.2008 - dauernd von unwissenden Polizisten abgeknollt werde. Letztlich schleifen sie und nicht ich durch maximale Lächerlichkeit die Benutzungspflicht bis auf die Fundamente!

Ich habe nun nicht nur die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (III. Zivilsenat) des Hamburgischen Oberverwaltungsgerichts (3. Senat) und diverser anderer Gerichte (OLG Celle, AG Leverkusen) auf meiner Seite, sondern auch die des für diesen Straßenabschnitt zuständigen AG Hamburg-Altona. Denn der Richter beim AG Hamburg-Altona hat in der Hauptverhandlung eigentlich nur wissen wollen, wo ich angehalten wurde und ob ich vorhatte, wegen eines kurzen unbenutzbaren Abschnittes mehrere hundert Meter auf der Fahrbahn zu fahren. Dies war nicht der Fall. Der Richter kam zu dem Ergebnis, daß er selbst wohl nicht auf die Fahrbahn ausgewichen wäre, konnte darin aber keinen schweren Verstoß gegen die Straßenverkehrsvorschriften entdecken, obwohl ich mit meinem Verhalten als verstockter Wiederholungs- und Überzeugungstäter gelten müßte. Tatsächlich ist aber sogar der ADAC meiner Ansicht."

Fazit: Wenn die Freie und Hansestadt Hamburg das Ruder nicht sofort und entschlossen herumwirft, wird der 31.01.2008 den Anfang vom Ende der Benutzungspflicht in den Straßen dieser Stadt markieren. Irgendwelche Papiere zu verabschieden (PLAST 9, Radverkehrsstrategie) hilft keinem Radfahrer auch nur einen Meter weiter.

Bilder und Texte zum Verfahren

Die Bilder dieser Seite werden beim Anklicken groß dargestellt. Der Schriftwechsel im Bußgeldverfahren ist ebenfalls verlinkt und wird beim Anklicken der Links geöffnet. Sie dürfen die Bilder für die Berichterstattung nutzen und aus meinen Schreiben und meinen Texten zitieren.

Behringstr. Foto 1 vom 04.07.2007 Behringstr. Foto 1 vom 04.07.2007 Behringstr. Foto 1 vom 04.07.2007 Behringstr. Foto 1 vom 04.07.2007

  1. 01-Anhoerung_Fahrbahnfahren_2007_I: der erste Anhörungsbogen des Einwohner-Zentralamts (unsinniger Vorwurf),
  2. 02-AnhoerungFahrbahnfahren_2007_II: der erste Anhörungsbogen des Einwohner-Zentralamts,
  3. 03_Behringstr-Radfahren-Fahrbahn-2007-07-03 meine Antwort,
  4. xx_Behringstr2007AntwPolizei: Antwort der Polizei auf die Aufsichtsbeschwerde;
  5. 04_Behringstr2007Bussgeld: Bußgeldbescheid;
  6. 05_Einspruch-Behringstrasse2007: mein Einspruch dagegen,
  7. 06_AG-Hamburg-Ladung-2008-01-31: Ladung zur Hauptverhandlung beim AG Hamburg-Altona,
  8. 07_AG-Hamburg-Altona-Antwort-2008-01-31: meine Beweisanträge.

Übrigens ist das Thema schon uralt.

http://www.radwegmecker.frank-bokelmann.de/BehringstrII.htm mit weiteren Links und lustigen Bildern aus dem Jahr 2004!

http://www.radwegmecker.frank-bokelmann.de/BehringstrIII.htm

Blick in die Presse

Der Bericht vom 01.02.2008 in der MoPo:
Frank Bokelmann schrecken keine Knöllchen und kein Richter

Dazu der Kommentar vom 01.02.2008:
Fahrradfahrer vor Gericht

Eingestellt am 01.02.2008 von Dr. Frank Bokelmann