Behringstraße - durch diese Dornen sollst Du fahren!

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Radweg an der Behringstraße am 09.10.2004

Oder mit den (falschen) Worten der Behörde für Inneres:

Radweg an der Behringstraße am 09.10.2004
Behringstraße: Brombeere auf benutzungspflichtigem Radweg
"Radweg" ist hier übrigens die Fläche links des weißen Strichs.

=

Z 254 = Radfahren verboten - Fahrräder auf dem Gehweg schieben
Z 254 = Radfahren verboten - Fahrräder auf dem Gehweg schieben!

 

Mit Bildern aus dem August 2004 und dem Oktober 2004
und mehr oder weniger launigen Schreiben

Die umrandeten Bilder können angeklickt werden, um die Bilder in Originalgröße zu erhalten.

Die Vorboten des nahen Endes der Hamburger Radwege mehren sich. Viele benutzungspflichtige Radwege existieren (abgesehen vom Schild) überhaupt nicht mehr - und das sorgt für eine Menge Spaß.

So wollte mich am 01.09.2004 die Polizei in der Behringstraße von der Fahrbahn scheuchen, obwohl der Radweg "amtlich" eingewachsen war. Klasse Realsatire - dafür bezahlt man heute im Kabarett nicht unter 30 EUR.

Zunächst der übliche Ablauf:

Polizist (im weiteren Text "Er"): (lautsprech) Bitte fahren Sie sofort auf den Radweg. (Ende lautsprech).

Ich: Weiterfahrt durch die nächste Kreuzung - am blau-weißen Horrorschild vorbei - auf der Fahrbahn.

Er: Blaulicht setzen - überholen - anhalten - aussteigen - "Belehr" ...

Ich kündigte ihm an, auf der Fahrbahn weiterzufahren, worauf er mir erst einmal versprach, das Fahrrad sicherzustellen. Alles Bitten half nichts: er hat es nicht getan!

Und das kam so:

Der Polizist (von der Autobahn-Streife aus dem Elbtunnel kommend) war sehr nett und maß auf meine Aufforderung die Restbreite des Radweges: an der engsten Stelle waren es noch 10 cm(!!) Restbreite (auf 9,70 Metern Länge). Er war beeindruckt, meinte aber, ich müsse dann auf dem Gehweg schieben. Ich antwortete: "Hä? Das ist ein FAHRrad und kein Schiebrad! Das wird geFAHRen - wenn nicht auf dem Radweg, dann halt auf der FAHRbahn. Basta!!"

Und dann hätte ich ihm das Rad am liebsten gegen Quittung in den Wagen geschoben, damit ich für's Abendblatt was zum Faxen habe. Hätte ja prima zum Thema in der Zeitung vom 02.09.2004 gepaßt. Aber offenbar kannte er meinen Namen und glaubte mir deshalb auch, daß ich für ein kleines Skandälchen sorgen kann.

Ich fuhr dann tatsächlich auf der Fahrbahn weiter.

Das Ergebnis dieser Begegnung war allerdings eine/ein (schon am 01.09.2004 angeküngte) "Schriftliche Verwarnung mit Verwarnungsgeld/Anhörungsbogen" (vom 05.10.2004). Zufällig hatte ich einige Tage zuvor den Radweg in diesem Bereich fotografiert. Von einem vorhandenen Radweg (Behauptung in der Verwarnung) kann angesichts dieser Bilder wohl kaum die Rede sein.

Radweg an der Behringstraße am 26.08.2004 Radweg an der Behringstraße am 26.08.2004 Radweg an der Behringstraße am 26.08.2004
Südlicher Radweg (Fläche links des weißen Streifens)
im Abschnitt östlich der Autobahnbrücke (A7) am 26.08.2004.

Radweg an der Behringstraße am 09.10.2004 Radweg an der Behringstraße am 09.10.2004
Und so sieht es 6 Wochen und eine Beschwerde später dort aus.

Radweg an der Behringstraße am 26.08.2004 Radweg an der Behringstraße am 26.08.2004
Und in diesem Abschnitt maß der Polizist am 01.09.2004 die Restradwegbreite (Fotos vom 26.08.2004).

Entsprechend fiel meine Stellungnahme zu den Vorwürfen aus. Die vorgeworfene "Ordungswidrigkeit" dürfte jetzt (am 08.01.2005) ohnehin verfolgungsverjährt sein, da als Verjährungsunterbrechung einzig die am 01.09.2004 durchgeführte Vernehmung in Frage kommt (gem. § 33 Abs. 1 Nr. 1 OWiG) und die Verjährungsfrist nur 3 Monate beträgt (§ 26 Abs. 3 StVG). Zwar würde der Erlaß eines Bußgeldbescheides eine weitere Verjährungsunterbrechung (gem. § 33 Abs. 1 Nr. 9 OWiG) herbeiführen. Ferner würde sich die Verjährungsfrist dadurch auf 6 Monate verlängern (§ 26 Abs. 3 StVG). Nur ist mir bisher kein Bußgeldbescheid zugestellt worden. Schade eigentlich!

So äußerte sich inzwischen mit Schreiben vom 17.01.2005 auch das Einwohner-Zentralamt unter dem Betreff: "Verkehrsordnungswidrigkeit vom 01.09.2004" - ein "Freispruch - ausdrücklich - dritter Klasse"!

Zugleich mit der Stellungnahme wandte ich mich mit Schreiben vom 11.10.2004 an die Behörde für Inneres, um das Problem Dschungel-Radwege - zumindest für mich und in Hamburg - endgültig zu lösen (selbst wenn dabei nicht ein Halm an den Radwegen geknickt werden würde).

Die Behörde für Inneres antwortete inzwischen - nach einer Erinnerung meinerseits - mit einer mit Postzustellungsurkunde am 04.01.2005 zugestellten Stellungnahme. Diese weicht erheblich von der von mir gewünschten Feststellung ab (Schreiben der BfI vom 03.01.2005 - Gesch.-Z. A 320/641.30-3/03 an Dr. Frank Bokelmann - Scan im pdf-Format). Offensichtlich gingen auch an andere Empfänger Schreiben ähnlichen Inhalts unter diesem Aktenzeichen raus.

Dabei tapert Herr Schubert in eine eigentlich rundum gesicherte Grube, wenn er meint, das Fahrbahnbenutzungsverbot ergebe sich nach dem 30.09.1998 aus der Beschilderung des Radweges mit Z 237 bzw. Z 241, selbst wenn dahinter kein benutzbarer Radweg kommt. Dieser fehlerhaften behördlichen Stellungnahme entgegnete ich in meinem Schreiben vom 09.01.2005 zum Gesch.-Z. A 320/641.30-3/03 an die Behörde für Inneres mit einer ergänzten Argumentation.

Dabei weiß ich sogar den ADAC auf meiner Seite:

"... Eine Benutzungspflicht von beschilderten Radwegen besteht allerdings dann nicht, wenn die Radwege aus tatsächlichen Gründen unbenutzbar sind. So ist etwa daran zu denken, dass bei widrigen Witterungsverhältnissen Radwege einen derart schlechten Zustand aufweisen, dass Radfahrer sie schlichtweg nicht benutzen können, etwa mit hohem Schnee bedeckte, vereiste oder überschwemmte Radwege. ... Fehlen Radwege oder sind diese nicht benutzbar, so müssen Radfahrer auf der Straße einzeln hintereinander fahren; nebeneinander dürfen sie nur fahren, wenn dadurch der Verkehr nicht behindert wird. ..."
(Quelle: www.adac.de: Home > Recht & Rat > Verkehrsrecht > Verhalten im Straßenverkehr > Radfahrer im Straßenverkehr).

Aber die BfI kann's nicht lassen und erzählt die Mär vom ausnahmslosen Fahrbahnbenutzungsverbot aufgrund der Zeichen 237, 240 bzw. 241 sogar noch via Rechtsamt Eimsbüttel dem Ausschuß für Verkehr Eimsbüttel:

Und auch in der Behringstraße geht's weiter (siehe "Behringstraße - Staatsmacht auf Abwegen").

Also werde ich noch einmal tätig: mein Schreiben vom 03.01.2006 zum Gesch.-Z. A 320/641.30-3/03 an die Behörde für Inneres
(aber: Beschwerde wurde inzwischen zurückgewiesen; die finden das offenbar alle korrekt?!).

Aber selbst die Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt - BSU - schließt sich dieser unsinnigen Einzelmeinung nun an - anstatt zu fragen, ob eine Benutzungspflicht nicht aufgehoben werden müßte wenn der betreffende Radweg mehrere Wochen im Jahr nicht nur unzumutbar, nicht einfach nur gefährlich sondern - AUFGEPASST - unbenutzbar z.T. sogar unkenntlich ist.

Dazu mein Schreiben vom 13.02.2006

und die Antwort der BSU vom 09.05.2006 Geschäftszeichen: V 341/652.015-01/1.

 

Hintergrundinfos:

ADFC schlägt Alarm: Radwege sind hamburgweit zugewuchert (Pressemitteilung vom 13.08.2002)
Zugewachsene Radwege in Altona (mit einem Offenen Brief an Altonas Baudezernenten vom 16.08.2002)
ADFC verärgert: Radwege schon wieder zugewuchert (Pressemitteilung vom 12.06.2003)
Schreiben an Altonas neuen Bezirksamtsleiter (vom 10.06.2003)
Antwort von Altonas neuem Bezirksamtsleiter (vom 26.06.2003)
ADFC bietet Mängelformular für gefährliche Radwege an (Pressemitteilung vom 29.08.2003)
Dschungelradwege: Zahlreiche Radwege wieder zugewuchert - Fehlverhalten der Radler wird dadurch provoziert (ADFC-Pressemitteilung vom 07.06.2004)
Radler auf der Fahrbahn (ADFC-Pressemitteilung vom 04.08.2004)
Unfallgefahr: Laubmatsch auf Radwegen (ADFC-Pressemitteilung vom 28.12.2004)
Crossbiking in Winterhude (ADFC-Pressemitteilung vom 04.01.2005)

 

April 2005: zu dumm zum Brombeerenschneiden ...

Radweg an der Behringstraße am 07.04.2005

Hamburg, da grünt Dir was!

So muß das im April nicht aussehen.
Da weiß man doch gleich, weshalb 5,2 Mio. Arbeitslose Däumchen drehen.

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Die Seite wurde am 10.10.2004 erstellt.
Sie wurde zuletzt aktualisiert am 18.05.2006.